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„Das
Familien Portal“
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Wikipedia, der freien Enzyklopädie Dieser Artikel behandelt die menschliche Familie im Sinne enger Verwandtschaft, weitere Bedeutungen unter Familie (Begriffsklärung) Inhaltsverzeichnis
Familie aus
Eltern und 3 Kindern Eine Familie (lat. familia „Hausgemeinschaft“) ist soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, im westlichen Kulturkreis meist aus Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im gleichen Haushalt wohnende, Verwandte erweitert. Die Familie ist demnach eine engere Verwandtschaftsgruppe. Ursprung des WortesDeutsche Briefmarke von 1994 zum Internationalen Jahr der Familie Der lateinische Begriff familia (die Hausgemeinschaft), abgeleitet von lat. famulus (der Haussklave), bezeichnete ursprünglich nicht die heutige Familie (Eltern und deren Kinder), sondern den Besitz eines Mannes (des pater familias), den gesamten Hausstand: seine Ehefrau, Kinder, Sklaven und Freigelassene sowie das Vieh. Familia und Pater waren keine Verwandtschafts-, sondern Herrschaftsbezeichnungen. Der biologische Erzeuger (Vater) hieß genitor, nicht Pater. Funktionen der Familie
Rembrandt van Rijn: Jakob segnet seine Enkel Die
Familie bündelt biologisch und sozial viele Funktionen: Ob
die biologische Reproduktionsfunktion
der Spezies „Mensch“ der Institution
„Familie“ bedarf, ist teilweise umstritten. Zur biologischen Basis
einer Familie gehören die Gebärfähigkeit und die Zeugungsfähigkeit.
Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn zum Beispiel ein Ehepaar keine
Kinder bekommen kann und ein Kind adoptiert. Trotzdem kann von einer
„Familie“ gesprochen werden. Kennzeichnend ist jedoch das
Zusammenleben von mindestens zwei Generationen.
Je nach der Form des Zusammenlebens ist von einem
Mehrgenerationenhaushalt bzw. einer Mehrgenerationenfamilie die Rede.
Die Reproduktionsfunktion dient der Sicherung der Generationsfolge
durch Weitergabe des Lebens. Die
„Sozialisations“funktion (auch: erzieherische Funktion)
wird durch ihre Fähigkeit zur sozialen
Kontrolle, zur Erleichterung der Sozialisation
und der Formierung von Motivationen und Fähigkeiten von
Heranwachsenden erleichtert; sie bildet ein erstes dichtes
Soziales
Netzwerk bereits für den Säugling und bildet
Kinder und Jugendliche auch primär aus. Die Familie ist sozialer Raum
für Wachstum, Entwicklung
und Geborgenheit,
und als solcher mit entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen
und Handlungspotential
der nachfolgenden Generation.[1] Die
wirtschaftliche Funktion ist für viele Familien eine wichtige
Funktion. So erbringt sie Schutz und Fürsorge (auch materielle) für
Säuglinge, aber auch für kranke und alte
Familienangehörige, ernährt, kleidet und behaust sie. Die
politische Funktion ist zunächst eine verortende: Für in ihr
geborene Kinder erbringt sie eine legitime
Platzierung in der jeweiligen Gesellschaft. Sonst ist die
politische Funktion in neuzeitlichen
staatlich
verfassten („statalen“) Gesellschaften fast erloschen, findet sich
aber oft noch informell in der Oberschicht.
In nichtstaatlichen Gesellschaften tritt sie jedoch als einziger
politischer Rückhalt durch Verwandtschaft (Sippe,
Clan)
deutlich hervor. Aus diesen können weitere Funktionen abgeleitet
werden: Die religiöse
Funktion (auch: Wertevermittlung) lässt sich aus der
Sozialisationsfunktion ableiten, etwa in der Gestaltung von Familienfesten.
Das ist in modernen Kleinfamilien unauffällig (Beispiele: Vater
spricht das Tischgebet;
er schmückt den Weihnachtsbaum). Anders in vorstaatlichen
Gesellschaften: Da wurde es in vielen Bräuchen
verdeutlicht (Beispiele: Der Vater bestimmte, ob ein Neugeborenes
lebensfähig sei oder ausgesetzt
werde; die Aussaat
mit der Hand darf nur der Bauer selber vornehmen). Die rechtliche
Funktion ist verfassungs- und privatrechtlich (dort im Familienrecht)
auch heute noch lebendig. Nach dem deutschen Grundgesetz steht die
Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Im privatrechtlichen
Bereich hat sie zahlreiche Gestaltungsrechte (so im Unterhalts-,
Vormundschafts-, Adoptions- und Erbrecht). Die
„Freizeit- und Erholungsfunktion“ ist eine moderne Variante der
Wirtschaftsfunktion. Sie fasst Basisleistungen zur Erhaltung und
Wiederherstellung der Gesundheit der Familienmitglieder und die
Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten bzw. Ausgleichsleistungen
der Familie gegenüber bestehenden gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Organisationsformen zusammen. In modernen
Gesellschaften werden politische, religiöse, wirtschaftliche und
erzieherische Funktionen der Familie zum Teil auf andere
gesellschaftliche Institutionen (z. B. Staaten, politische
Gemeinden, Versicherungsanstalten, Schulwesen, Sport) übertragen und
treten im Familienalltag dann zurück, was sich in Notzeiten durchaus
rasch ändern kann. Ur-
und frühgeschichtlichen Gesellschaften wird gelegentlich eine
familienlose Organisation hypothetisch zugeschrieben. Auch in manchen
indigenen Stammesgesellschaften der Neuzeit werden Formen des
gesellschaftlichen Zusammenlebens beobachtet, die kernfamilienlos
erscheinen, jedoch nicht unbedingt familienlos sind. Die Soziologie
vermutet mit umfangreichem Material zumindest eine „Universalität
der Kernfamilie“
(Needham). Moderne Gesellschaften versuchten, anderweitige funktional
äquivalente Lebensformen zu etablieren, so etwa den Kibbuz
in Israel. Unterschieden
wird, ob ein junges Ehepaar nach der Heirat
zur Familie der Frau zieht (Uxorilokalität)
oder zu der des Mannes (Virilokalität),
oder ob es sich an einem dritten Wohnort niederlässt (Neolokalität).
Auch wird unterschieden, ob materielle, kulturelle und spirituelle
Ressourcen in einer Familie vom Vater auf den Sohn übergehen (Patrilinearität),
oder ob sie über die Mutter laufen (Matrilinearität),
was nicht ausschließen muss, dass Männer in der Familie herrschen
(dann vererbt ein Mann auf die Männer seiner Töchter oder auf die Söhne
seiner Schwester – vergleiche dazu auch Stiefmutter). Diese
Begriffe sind nicht mit den Bezeichnungen für inner- oder außerfamiliäre
Formen der Herrschaft
von Frauen bzw. Männern zu verwechseln – vergleiche dazu Matriarchat
und Patriarchat,
auch Paternalismus;
sowie Heiratsregel.
Familienformen im Laufe der Geschichte Die
biblische Heilige
Familie Provinzialrömische
Familie. Antike Tonmodel aus Köln. Im
westlichen Kulturkreis wird heute unter „Familie“ meist die so
genannte Kernfamilie verstanden, das heißt Eltern
– auch Alleinerziehende
– und deren Kinder.
Die Kernfamilie erscheint in der Tat in den meisten modernen Gesellschaften
als überwiegend vorkommendes Modell. Moderne Formen, wie Wohngemeinschaften
oder das Zusammenleben zweier Elternteile mit je eigenen Kindern (ob
verheiratet oder nicht) bleiben minoritär, wenn auch zunehmend.
Gleichwohl können sie die historische Dynamik bezeichnen und vieles,
was diese neuen Familienformen prägt, mag auch in „normalen“ Ehen
gültig geworden sein. Begrifflich darf die „Kernfamilie“ in
diesem Sinn nicht mit der „Kleinfamilie“
verwechselt werden, die wenig Mitglieder umfasst; eine
„Kernfamilie“ mit zwölf ehelichen Kindern ist keine
„Kleinfamilie“. Historisch
betrachtet gibt es in Europa eine ganze Reihe von Familienformen.
Gegenstand der Diskussion waren insbesondere das „Ganze Haus“ und
die „Große Haushaltsfamilie“. Beide Formen der Großfamilie
gibt es in erheblichen Variationen, sowohl, was die Zahl der
Mitglieder, die einbezogenen Generationen oder Seitenlinien, als auch,
was den Einbezug Nicht-Blutsverwandter (Mündel,
Gesinde,
Haussklaven,
Hauspersonal,
au
pair) angeht. Auch die Interpretation von „Abstammung“
unterscheidet sich (vergleiche zum Beispiel die Institutionen der Adoption
und Pflegekindern/-eltern).
In matriarchalischen
Gesellschaften wurde die Familie von der Mutter geleitet, in
patriarchalischen Familien vom Vater. Als
„Ganzes
Haus“ wird nach Wilhelm
Heinrich Riehl die seit dem Mittelalter vor allem in
„Westeuropa“ entstandene Familienform der Bauern und Stadtbürger
bezeichnet, die neben der Kernfamilie primär durch den Einbezug von
Gesinde und unverheirateten
Verwandten ausgezeichnet ist. Wenn auch von der Zahl der Haushalte her
minoritär (grob um ein Drittel), lebten in ihnen doch zum Stichtag um
50 % der sesshaften Menschen. Und sehr viel mehr Menschen haben
Zeiten ihres Lebens im „Ganzen Haus“ gelebt, das mit der
Industrialisierung sehr stark zurücktrat. Umstritten ist die
„ideologische“ Bedeutung dieser Lebensform: Einerseits gilt sie
als harmonischer Hort unterschiedlicher sozialer Stände, als
vorbildhaftes Modell patriarchaler Lebensform, andererseits wird seine
soziale Kluft zwischen Herrschaft und Gesinde betont und die Bedeutung
des „Ganzen Hauses“ gegenüber der Kernfamilie relativiert – die
zahlenmäßig immer überwiegt, aber in einer mittelalterlichen
oder frühneuzeitlichen Gesellschaft kaum mit der heutigen Kernfamilie
gleichgesetzt werden kann. Erst ab dem 18. Jh. liegen Quellen vor, die
Haushalte mit allen in ihr lebenden Mitgliedern verzeichnen (Kameralistik;
Steuer- und Zensuslisten); zuvor weisen Quellen oft ausschließlich
Großfamilien der Oberschichten aus. René
König hat darauf verwiesen, dass die Geschichtsschreibung
deswegen oft die frühere Bedeutung von Kleinfamilien vernachlässigt
habe. Die „Große Haushaltfamilie“ bezeichnet Lebensformen, bei denen mehrere Generationen und unter Umständen mehrere parallele Ehen (z. B. von Brüdern) inklusive Gesinde unter einem Dach in einem Lebens- und Wirtschaftsverband lebten. Sie kam eher in Süd-Osteuropa vor (von anderen Welt-Regionen abgesehen – vergleiche etwa den nordfriesischen Haubarg). Diese historischen Beispiele weisen darauf hin, dass die Familienbildung durchaus verschieden (auch nebeneinander) stattfinden kann: Geburt, Adoption, Scheidung, Verwitwung, Wiederheirat, Pflegschaft. Hinweise auf die tatsächlichen Zahlen-Verhältnisse in einer Bevölkerung liefern Volkszählung und Mikrozensus. Wandel der
Familienstruktur – Die bürgerliche Kleinfamilie (etwa 1850–1950) Amerikanische Kleinfamilie beim Fernsehen, etwa 1958 Mit
dem Wachstum der Städte und der Entwicklung des Bürgertums
und der Verbürgerlichung des Industrieproletariats in Europa seit der
Mitte des 19. Jahrhunderts entstand auch eine stark normative
Vorstellung der Familie als bürgerliche Kleinfamilie. Diese
Vorstellung entwickelte sich bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, um
dann folgendes Bild zu bieten: verheiratetes
Elternpaar (Entscheidung für Ehepartner aus Liebe) eigene
(leibliche) Kinder (Entscheidung für Kinder aus Liebe, kaum noch aus
wirtschaftlichen Überlegungen) Haushaltsgemeinschaft
aus einem verheirateten Paar und dessen in der Regel leiblichen, unmündigen
Kindern lebenslange,
monogame,
heterosexuelle
Ehe Traditionelle
Rollenverteilung innerhalb der Geschlechter: Vater war der Haupternährer,
besaß höchste Autorität („Familienvorstand“);
Mutter hatte in ca. 70 % der Fälle einen Nebenerwerb und stand
der Haushaltsorganisation vor (Schlüsselgewalt). Wohn-
und Arbeitsstätte waren räumlich getrennt Heute
kennt die Familiensoziologie mehrere typische Formen. Zwar hat die
Familie nach wie vor eine hohe Wertigkeit und gehört fest in den
Lebensplan vieler junger Menschen, doch die Formen der Familie
entsprechen immer seltener dem Familienideal der bürgerlichen
Familie. Empirisch ist der Wandel der Familienstrukturen an einer
Schrumpfung der Haushaltsgröße (zahlreiche kinderlose oder
Ein-Kind-Familien), einem Rückgang der Eheschließungen (nicht
notwendig aber der Paarbindungen), der Zunahme der Scheidungen,
einem Rückgang der durchschnittlichen Geburten pro Frau, einer
Zunahme der Frauenerwerbsarbeit,
verkürzter Dauer partnerschaftlicher und familiärer Bindung, und oft
in entsprechend mehreren Intervallen (serielle
Monogamie) feststellbar. Für den (tatsächlichen oder vermeintlichen) Trend zum freiwillig und bewusst gewählten Lebensentwurf der Partnerlosigkeit wurde das Schlagwort (Trend zur) Singlegesellschaft geprägt. Die Realität eines solchen Trends wird jedoch in Frage gestellt.
Pluralisierung
der Lebensformen (spätes 20. Jahrhundert) Durch
die demographische Entwicklung und den Wandel der Lebensformen seit
den 1960er Jahren hat die moderne Kleinfamilie ihre Stellung eingebüßt
und befindet sich in Konkurrenz mit zahlreichen anderen alternativen
Lebensformen. Man spricht daher von einer Pluralisierung
der Lebensformen. Indikatoren hierfür sind die sinkende Geburtenzahl,
der Rückgang der Eheschließungen und das Ansteigen der Scheidungen. Dieser
Wandel der Haushalts- und Familienstrukturen zeigt sich vor allem in
der Anzahl der Alleinerziehenden und der kinderlosen Ehepaare sowie
der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften. Durch die hohe
Scheidungsrate entstehen auch immer mehr Stieffamilien
(auch „Patchwork-Familien“ genannt), in denen Kinder
unterschiedlicher Herkunft leben. Als Ursache für diesen Prozess wird
der seit den 1970er Jahren beschleunigte Wertewandel gesehen. Neben
der „Normalfamilie“ haben sich verschiedene Alternative
Lebensformen herausgebildet:
Manchmal
wohnen Kinder nicht im Haushalt der Eltern, sondern in Pflegefamilien,
bei ihren Großeltern,
in einem Kinderheim
oder anderswo. Gründe dafür können Krankheit, Tod oder Drogensucht
eines Elternteils sein. Im
Fall sehr junger Mütter sind Mehrgenerationenhaushalte
häufig. Im Alter
bleiben die Familienformen zunächst bestehen. Durch den
durchschnittlich früheren Todeseintritt bei Männern kommt es
allerdings zu alterstypischen Veränderungen der Familienformen:
Der
voranschreitenden Individualisierungsprozess und den stattfindenden
sozial-strukturellen Differenzierungsprozess in der Gesellschaft
erleichtert es dem Einzelnen, für die eigene Lebensgestaltung
aus einer großen Zahl an Auswahl- und Entscheidungsmöglichkeiten
auszuwählen. Hinzu kommt der soziale Wertewandel,
durch den traditionelle Pflicht- und Akzeptanzwerte immer mehr an
Bedeutung verlieren, während Selbstentfaltungswerte
und die Planung eines individuellen Lebensentwurfes immer höher
eingestuft werden. Dies trifft besonders auf die Institution der Ehe
zu. Denn diese hat für die Erfüllung bestimmter Bedürfnisse (z. B.
Sexualität)
und als materielle Versorgungsinstanz (für die Frau)
an Bedeutung verloren. Auch in Ehen und allgemeiner in Kernfamilien
mit zwei Erwachsenen findet eine Pluralisierung der familialen
Erwerbsarrangements statt: das vor allem in Westdeutschland
vorherrschende Leitbild Ernährermodell
wird zunehmend durch das Zuverdienermodell
oder auch das Doppelversorgermodell
(etwa Doppelkarrierepaare)
abgelöst. Aus dem traditionellen Dasein für andere (Familie,
Elternschaft), wurde immer stärker die Gestaltung eines selbst
bestimmten Leben. Verantwortlich für diesen Wandel der
Familienstrukturen sind unter anderem:
Familienbezogene
Wissenschaften Wegen
ihrer Funktionenvielfalt befassen sich zahlreiche Wissenschaften mit
der Familie. Als Familienwissenschaften
zu nennen wären (alphabetisch): die Ethnologie
(besonders ihre Studien zur Verwandtschaft) die Geschichtswissenschaft
(besonders im Rahmen ihrer Hilfswissenschaften Genealogie
und Heraldik) die Geographie
(besonders im Prozess des Demographischen
Wandels und in der Auswirkung auf die Stadtgeografie) die Medizin
(siehe etwa Hausgeburt) die Ökotrophologie
(Haushaltswissenschaft) die Pädagogik
(siehe etwa Hausaufgabe) die Psychologie
(etwa die Entwicklungspsychologie,
Familientherapie) die Rechtswissenschaft
(besonders im Familien-
und Erbrecht) die Soziologie
(besonders die hier bereits herangezogene Familiensoziologie) die Theologie
(siehe die theologische
Ethik) die Volkskunde
(besonders die Subdisziplin volkskundliche Familienforschung) die Volkswirtschaftslehre
(besonders innerhalb der Sozialpolitik
die Familienpolitik) Erinnert
sei auch an familienbezogene Berufsspezifikationen, wie etwa in der Sozialarbeit,
Altenpflege
u. dergl. Andreas
Gestrich, Jens-Uwe
Krause (Historiker), Michael
Mitterauer: Geschichte der Familie. Kröner, Stuttgart 2003, ISBN
978-3-520-37601-5. Jack
Goody: Geschichte der Familie. C. H. Beck, München 2002, ISBN
3-406-48439-5. Robert
Hettlage: Familienreport – Eine Lebensform im Umbruch. C. H.
Beck, München 1998, ISBN
3-406-43983-7. Paul
B. Hill, Johannes Kopp: Familiensoziologie. Grundlagen und
theoretische Perspektiven. 4. überarbeitete Auflage. VS, Wiesbaden
2005, ISBN
3-531-53734-2. René
König: Materialien zur Soziologie der Familie. 2., überarbeitete
Auflage. Kiepenheuer & Witsch, Köln 1974, ISBN
3-462-00987-7. Rosemarie
Nave-Herz: Ehe- und Familiensoziologie. Eine Einführung in
Geschichte, theoretische Ansätze und empirische Befunde. Juventa,
Weinheim/München 2004, ISBN
3-7799-1712-2. Rüdiger
Peuckert: Familienformen im sozialen Wandel. 5. überarbeitete
Auflage. VS, Wiesbaden 2004, ISBN
3-531-53653-2. Hans
Reis: Lexikon Familie. F. Schoeningh 2007, ISBN
3-506-76322-9. Marina Rupp (Hgr.): Forschungsbericht - Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, im Auftrag des Bundesjustizministeriums, Bundesanzeiger Verlag, 2010, ISBN 978-3-89817-807-5 Darstellungen und Spezialuntersuchungen
Siehe auchWeblinks
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